Evangelischer Kirchenbezirk Tuebingen
Evangelischer Kirchenbezirk Tuebingen

Die Bezirkssynode im Evangelischen Kirchenbezirk Tübingen

Die Bezirkssynode leitet zusammen mit der Dekanin und dem Kirchenbezirksausschuss den Kirchenbezirk Tübingen. Die Synodensitzungen werden von der Vorsitzenden der Synode geleitet. Wer Mitglied in der Bezirkssynode wird, entscheiden die Kirchengemeinderäte der Kirchengemeinden im Bezirk. Sie wählen aus ihren Reihen Frauen und Männer, die sie für sechs Jahre in die Bezirkssynode entsenden. Kirchengemeinden mit bis zu 2.000 Gemeindegliedern wählen ein Mitglied, Gemeinden mit bis zu 4.000 Gemeindegliedern zwei Mitglieder und Gemeinden über 4.000 Gemeindeglieder drei Mitglieder.

 

 

Zudem gehören die geschäftsführenden Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Dekanin, der Schuldekan und der Kirchenbezirksrechner der Bezirkssynode an. Die Bezirkssynode kann jederzeit Mitglieder hinzuwählen. Die rund 120 Synodalen beraten und beschließen unter anderem den Haushalt des Kirchenbezirks und die Zuweisung von Finanzmitteln an die Kirchengemeinden. Zudem legen sie fest, wie die Pfarrstellen und die Stellen von Diakoninnen und Diakonen auf die einzelnen Kirchengemeinden verteilt werden. Die Bezirkssynode tagt drei Mal im Jahr: im Frühjahr, im Sommer und im Herbst.

 

Vorsitzende der Bezirkssynode

Kirchenbezirkssatzung

Kirchenbezirksausschuss

Zwischen den Synodaltagungen übernimmt der Kirchenbezirksausschuss, kurz KBA, die Aufgaben der Bezirkssynode. Die Synode wählt aus ihren Reihen drei Pfarrerinnen oder Pfarrer und sechs gewählte Mitglieder in den Ausschuss. Zudem gehören die Dekanin, die Vorsitzende der Bezirkssynode und der Bezirksrechner dem Gremium an.

Pressemitteilung "Erste Sitzung der Bezirkssynode des Evangelischen Kirchenbezirks Tübingen nach der Kirchenwahl" vom 11.03.2020.

Kirchenbezirksausschuss 2020-2025: Mitglieder des KBA, Sitzungstermine und Termine der Bezirkssynode 2023/2024

Mitglieder des Kirchenbezirksausschuss (Juli 2021)

 

Der Kirchenbezirksausschuss entscheidet unter anderem über die Wiederbesetzung von Personalstellen bei Kirchengemeinden oder beim Kirchenbezirk sowie über Zuweisungen für Baumaßnahmen an die Kirchengemeinden. Er genehmigt die Haushaltspläne der Kirchengemeinden und bereitet die Tagungen der Bezirkssynode vor. Der Ausschuss tagt monatlich.

 

Weitere Ausschüsse und Gremien des Kirchenbezirks

  • addDiakonischer Bezirksausschuss

    Mitglieder:

    • fünf bis neun von der Bezirkssynode zu wählende Mitglieder, die in Fragen der Diakonie und Sozialarbeit erfahren sein sollen
    • die Dekanin
    • die Bezirksdiakoniepfarrerin
    • der Kirchenbezirksrechner
    • Zuwahl von bis zu drei weiteren Mitgliedern mit zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Ausschusses möglich.

    Aufgaben:

    • Der Ausschuss unterstützt die Kirchengemeinden bei der Erfüllung ihrer diakonischen Aufgaben und ist verantwortlich für die diakonische Arbeit des Kirchenbezirks.
    • Er legt die Richtlinien für die Arbeit des Diakonisches Werks Tübingen (DWT) fest.
    • Er erlässt eine Geschäftsordnung.
    • Er beschließt über Anstellung und Entlassung der Mitarbeiter des DWT.
    • Er übt die Fachaufsicht über die Mitarbeiter des DWT aus.
    • Er entwirft einen Sonderhaushaltsplan für die Arbeit des DWT und hat die Bewirtschaftungsbefugnis für den Sonderhaushalt.
    • Er berät über die Förderung freier Gruppen und Initiativen mit diakonischer Zielsetzung und über die Zusammenarbeit mit ihnen.
    • Er macht Vorschläge für die Wahl der Vertreter des Kirchenbezirks in der Hauptversammlung des Diakonischen Werks Württemberg.
    • Er entscheidet über Stellen und Dienstaufträge von Gemeindediakoninnen und Gemeindediakonen.
  • addBezirksjugendausschuss

    Mitglieder:

    • die Dekanin oder der Dekan
    • die Schuldekanin oder der Schuldekan
    • die Bezirksjugendpfarrerin oder der Bezirksjugendpfarrer
    • die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer
    • die beiden Vorsitzenden des Evangelischen Jugendwerks Tübingen (EJT) als Vertreter des Bezirksarbeitskreises (BAK)
    • die beiden Vorsitzenden des Gemeinsamen Jugendausschusses Tübingen (GJT)
    • drei gewählte Mitglieder der Bezirkssynode, von denen ein Mitglied aus einer Kirchengemeinde der Gesamtkirchengemeinde Tübingen kommen muss
    • ein Mitglied des Diakonischen Bezirksausschusses
    • die Kirchenbezirksrechnerin oder der Kirchenbezirksrechner
    • Beratende Mitglieder sind eine Jugendreferentin oder ein Jugendreferent des EJT und die Leitende Jugendreferentin oder der Leitende Jugendreferent des GJT.


    Aufgaben:

    • Förderung der Jugendarbeit und Vernetzung der Aktivitäten evangelischer Jugendarbeit im Kirchenbezirk Tübingen
    • Entgegennahme von Berichten der Bezirksjugendpfarrerin oder des Bezirksjugendpfarrers, der Stadtjugendpfarrerin oder des Stadtjugendpfarrers, des GJT und des BAK
    • Verabschiedung von Empfehlungen und Anträgen an die Bezirkssynode, den Kirchenbezirksausschuss, den GJT und BAK
    • Bericht in der Bezirkssynode über die Jugendarbeit im Kirchenbezirk sowie über laufende Projekte und Projektanträge
    • Mitverantwortung für die Umsetzung und Fortschreibung der Grundlinien einer konzeptionellen Personalstellenplanung für den Diakonat im Bereich Jugendarbeit
    • Vorbereitung des Diakonatsplans für den Arbeitsbereich Jugendarbeit
    • Entscheidungen über die Anstellung sowie die Fortschreibung von Dienstaufträgen der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten der Gesamtkirchengemeinde Tübingen und des Bezirks
    • Mitwirkung bei der Berufung der Bezirksjugendpfarrerin oder des Bezirksjugendpfarrers sowie der Stadtjugendpfarrerin oder des Stadtjugendpfarrers


  • addAusschuss für Kindertagesstätten

    Mitglieder:

    • die Schuldekanin oder der Schuldekan
    • drei gewählte Mitglieder der Bezirkssynode
    • je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kirchengemeinden, in deren Bereich der Kirchenbezirk eine Einrichtung betreibt
    • die Kirchenbezirksrechnerin oder der Kirchenbezirksrechner
    • die zuständige Referentin oder der zuständige Referent des Evangelischen Landesverbands (bei Fragen der Fachaufsicht über die Fachberaterinnen und Fachberater)


    Beratende Mitglieder:

    • die Fachliche Leiterin oder der Fachliche Leiter der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Bezirks
    • die Fachberaterin oder der Fachberater
    • zwei Vertreterinnen oder Vertreter von Kirchengemeinden, die Trägerinnen von Kindertagesstätten sind, davon eine Person aus der Gesamtkirchengemeinde Tübingen
    • die zuständige Referentin oder der zuständige Referent des Evangelischen Landesverbands


    Aufgaben:

    • Der Ausschuss für Kindertagesstätten sichert den Bestand evangelischer Kindertageseinrichtungen im Kirchenbezirk.
    • Er erarbeitet Empfehlungen an die Kirchengemeinden und die Bezirkssynode.
    • Er nimmt die Trägerverantwortung des Kirchenbezirks für die Kindertageseinrichtungen wahr.
    • Er ermöglicht die Wahrnehmung der religionspädagogischen Betreuung der Kindertagesstätten durch die Kirchengemeinden und die Pfarrerinnen und Pfarrer.
    • Er verabschiedet Empfehlungen und Anträgen an die Bezirkssynode und den Kirchenbezirksausschuss.
    • Er berichtet in der Bezirkssynode.
    • Er trägt die Verantwortung für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit evangelischer Kindertageseinrichtungen.
    • Er ist verantwortlich für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen.
    • Er entscheidet über die Anstellung und Entlassung der Fachberaterinnen und Fachberater und führt die Fachaufsicht über sie.
    • Er entscheidet über die Anstellung und Entlassung der Fachlichen Leiterin oder des Fachlichen Leiters der Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft des Bezirks und führt die Fachaufsicht über sie.
    • Er entscheidet über die Anstellung und Entlassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Stellen für gemeinsam mit Kirchengemeinden verantwortete Kindertagesstätten in Trägerschaft des Kirchenbezirks.
    • Er bewirtschaftet den Sachbuchbereich Kindertagesstätten im Kirchenbezirkshaushalt.

     

  • addAusschuss Psychologische Beratungsstelle

    Mitglieder:

    • zwei Bezirkssynodale
    • die Dekanin oder der Dekan
    • der Bezirksdiakoniepfarrer oder die Bezirksdiakoniepfarrerin
    • der Kirchenbezirksrechner oder die Kirchenbezirksrechnerin
    • beratende Mitglieder sind: die evangelische Leiterin oder der evangelische Leiter sowie die katholische Leiterin oder der katholische Leiter der Psychologischen Beratungsstelle

    Aufgaben:

    • Der Ausschuss vertritt die Belange der Psychologischen Beratungsstelle (PBS) und wacht über die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit im Sinne der Leitlinien der EKD.
    • Er legt im Benehmen mit der Landesstelle und der katholischen Trägervertretung die Richtlinien für die Arbeit der PBS fest und beteiligt sich an deren Weiterentwicklung.
    • Er regelt die Geschäftsverteilung, den Ablauf der Geschäfte, die Ausübung der Bewirtschaftungsbefugnis, die Anweisungsbefugnis und die Kassenvollmacht in der PBS und trifft eine Regelung über die Aufteilung der Vertretungsaufgaben.
    • Er beschließt über die Anstellung und Entlassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PBS.
    • Er übt im Benehmen und in Ergänzung zur Landesstelle die Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PBS.
    • Er entwirft einen Verwaltungsplan (Teilhaushaltsplan) der PBS und macht entsprechende Vorschläge zum Haushaltsplan des Kirchenbezirks.
    • Er hat die Bewirtschaftungsbefugnis und verfügt im Einvernehmen mit dem Kirchenbezirksausschuss über die für die Arbeit der PBS gebildeten Rücklagen.


  • addAusschuss Kreisbildungswerk

    Mitglieder:

    • der oder die Bezirksbeauftragte für Erwachsenenbildung
    • 15 Vertreter, die von den  Kirchengemeinden vorgeschlagen und vom Kirchenbezirksausschuss gewählt werden
  • addBesetzungsgremium Dekanstelle

    Mitglieder:

    • die 15 stimmberechtigen Mitglieder des Stiftskirchengemeinderates
    • vier Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte aus den Gemeinden der Gesamtkirchengemeinde Tübingen
    • insgesamt 19 Personen aus dem Kirchenbezirksausschuss (KBA) und aus der Bezirkssynode, die nicht gleichzeitig dem Stiftskirchengemeinderat oder einem Kirchengemeinderat der Gesamtkirchengemeinde angehören

    Aufgabe:

    • Wahl einer neuen Dekanin oder eines neuen Dekans

     

     


  • addBesetzungsgremien Pfarrstellen

    Mitglieder:

    • der Kirchengemeinderat der betreffenden Kirchengemeinde oder Verbundkirchengemeinde
    • ein Vertreter oder eine Vertreterin des Kirchenbezirks (die Bezirkssynode bestimmt Personen aus ihrer Mitte, die diese Aufgabe reihum wahrnehmen)
    • bei der Besetzung einer Pfarrstelle in einer Teilkirchengemeinde der Gesamtkirchengemeinde Tübingen: zusätzlich vier Vertreterinnen und Vertreter der Gesamtkirchengemeinde


    Aufgabe:

    • Wahl einer neuen Gemeindepfarrerin oder eines neuen Gemeindepfarrers

Mitglieder der Ausschüsse und Gremien im Kirchenbezirk

  • addDiakonischer Bezirksausschuss

    Von der Bezirkssynode wurden am 09.03.2020 6 Mitglieder gewählt:

    Stefan Albrecht, Tübingen-Eberhardsgemeinde
    Jana Brunotte-Siebörger, Weilheim
    Pfarrerin Dr. Susanne Edel, Kirchentellinsfurt (Mitglied Bezirkssynode)
    Pfarrer Tilman Just-Deus, Rottenburg (Mitglied Bezirkssynode, Bezirksdiakoniepfarrer)
    Angela Krohmer, Samariterstiftung Tübingen (Mitglied Bezirkssynode)
    Tanja Müllerschön, Dettenhausen

  • addBezirksjugendausschuss

    Von der Bezirkssynode wurden am 15.09.2020 gewählt:

    Timo Piontek, Derendingen
    Senta Jentsch, Ofterdingen
    Anke Riethmüller, Tübingen Martinsgemeinde
    (Friedmann Stöffler, Tübingen Jakobusgemeinde)

  • addAusschuss für Kindertagesstätten

    Von der Bezirkssynode wurden am 09.03.2020 gewählt:

    Pfarrerin Els Dieterich, Ergenzingen
    Inge Kern, Kusterdingen
    N.N., Öschingen
    Silvia Phleps, Mössingen
    Pfarrer Dr. Klaus-Dieter Rieger, Gniebel-Rübgarten
    Simone Lengerer, Belsen (28.11.2022)
    Ute Weigel, Rottenburg
    Pfarrer Jochen Wolber, Dußlingen

     

  • addAusschuss Psychologische Beratungsstelle

    Von der Bezirkssynode am 09.03.2020 gewählt:

    Hans-Martin Walker, Tübingen Dietrich-Bonhoeffer-Kirche

    Von der Bezirkssynode am 10.07.2023 zugewählt:
    Dr. Karoline Pfeiffer, Tübingen

  • addPfarrplansonderausschuss 2030

    Mitglieder:

    Frau Dekanin Elisabeth Hege
    Herr Pfarrer Fabian Kunze (Steinlachtal)
    Frau Anne Bayer (Steinlachtal)
    Herr Pfarrer Michale Schütz (Oberes Neckartal)
    Herr Frank Schelling (Oberes Neckartal)
    Frau Pfarrerin Susanne Fleischer ((Unteres Neckartal)
    Frau Christine Lichtenberger-Maier (Vorsitzende Bezirkssynode und Unteres Neckartal)
    Herr Pfarrer Friedemann Bauschert (Tübingen)
    Frau Sylvia Takacs (Tübingen)
    Herr Pfarrer Joachim Ruopp (Schuldekan)
    Herr Matthias Röckle (Bezirksrechner)
    Frau Renate Haug (Leitende Gemeindediakonin)
    Herr Pfarrer Christoph Doll (Referent bei der Dekanin)
    Herr Jochen Schlenker (Gemeindeberatung)
    Frau Pfarrein Melanie Scheede (Gemeindeberatung)

  • addBesetzungsgremium Dekanstelle

    Von der Bezirkssynode wurden am 15.09.2020 gewählt:

    Inge Kern, Kusterdingen
    Pfarrerin Michaela Stock, Neustetten
    Anke Riethmüller, Tübingen-Martinsgemeinde
    Sabine Leucht, Dettenhausen
    Friedemann Stöffler, Tübingen-Jakobusgemeinde
    Pfarrerin Hanna Hartmann, Tübingen-Martinsgemeinde
    Pfarrer Fabian Kunze, Ofterdingen
    Pfarrer Dr. Uwe Rechberger, Walddorfhäslach
    Pfarrer Joachim Rieger, Mössingen
    Roswitha Kessler, Bodelshausen

    Stellvertreterin / Stellvertreter

    Pfarrer Thomas Dreher, Klinikpfarramt
    Pfarrer Tilman Just-Deus, Rottenburg
    Wolfgang Holzäpfel, Wankheim
    Hildegard Hopp, Kilchberg/Bühl
    Klaus-Dieter Kriegeskorte, Kirchentellinsfurt
    Gerd Gugel, Stockach
    Klaus-Martin Wetzel, Mähringen-Immenhausen
    Thomas Hartmayer, Hirschau
    Pfarrer Martin Kreuser, Dettenhausen
    Pfarrerin Els Dieterich, Eckenweiler

  • addBesetzungsgremien Pfarrstellen

    Von der Bezirkssynode wurden am 09.03.2020 gewählt:

    Dr. Martin Adler, Gomaringen
    Claus Dürr, Dußlingen
    Gerd Gugel, Stockach (am 15.09.2020)
    Roland Hechler, Unterjesingen
    Timo Henzler, Pliezhausen
    Inge Kern, Kusterdingen
    Roswitha Kessler, Bodelshausen
    Klaus-Dieter Kriegeskorte, Kirchentellinsfurt
    Oliver Rinker, Walddorfhäslach
    Heike Schüz, Wolfenhausen-Nellingsheim
    Friedmann Stöffler, Tübingen-Jakobusgemeinde

Bezirksbroschüre