Evangelischer Kirchenbezirk Tuebingen
Evangelischer Kirchenbezirk Tuebingen

Häufige Fragen (FAQ)

Fragen zu Gottesdiensten und Veranstaltungen

  • addIch möchte einen Gottesdienst besuchen.

    Die evangelischen Christen im Kirchenbezirk Tübingen feiern oft und gerne Gottesdienste. Neben den Gottesdiensten am Sonntagmorgen gibt es auch immer wieder Gottesdienste für bestimmte Zielgruppen, mit speziellen Themen und anderen Uhrzeiten. Welche Gottesdienste wann und wo in den einzelnen Gemeinden des Kirchenbezirks stattfinden, erfahren Sie auf der Homepage der jeweiligen Kirchengemeinde. Diese finden Sie über den Gemeindefinder oder über diese Übersichtsseite.

  • addIch suche Informationen zu den nächsten Veranstaltungen.

    In unserem Veranstaltungskalenderfinden Sie immer die neusten aktuellen Veranstaltungen.

Ansprechpartner

  • addIch weiß nicht, welches Pfarramt für mich zuständig ist.


    Hier erfahren Sie, welches Pfarramt für Sie zuständig ist: Gemeindefinder der Landeskirche.

  • addIch suche einen Ansprechpartner für Seelsorge.

    Wenn Sie ein seelsorgerliches Gespräch wünschen, sprechen Sie am besten die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Kirchengemeinde an – nach dem Gottesdienst, telefonisch oder per E-Mail – und vereinbaren einen Termin.

    Weitere Möglichkeiten der Seelsorge und Beratung im Evangelischen Kirchenbezirk Tübingen finden Sie hier.

Fragen zu Taufen

  • addIch möchte mich oder mein Kind taufen lassen.

    Mit der Taufe schließt Gott einen Bund mit einem Menschen. Das Wasser bei der Taufe steht für Wachstum, Fruchtbarkeit und Leben. Die Taufkerze ist ein Symbol dafür, dass der Täufling jetzt zu Jesus Christus, dem Licht der Welt, gehört und ein Licht in der Welt sein soll. Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen wollen, wenden Sie sich an den Pfarrer oder die Pfarrerin an Ihrem Wohnort und vereinbaren einen Termin für ein Taufgespräch. Zu welchem Pfarramt Sie gehören, erfahren Sie über den Gemeindefinder.

     

  • addGibt es eine Altersbeschränkung für die Taufe?

    Das Alter spielt bei einer Taufe keine Rolle. Auch Erwachsene können sich taufen lassen. Kleinkinder sollten aus Gründen der Sicherheit mindestens drei Monate alt sein.

  • addBrauche ich etwas für das Taufgespräch?

    Vor der Taufe findet ein Taufgespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin statt. Bei diesem Treffen wird auch besprochen, wie die Taufe ablaufen soll. Bei vielen Elementen (den Liedern, den Fürbitten, der Taufkerze) können Sie die Taufe mitgestalten.

    Beim Taufgespräch brauchen Sie die Geburtsurkunde des Täuflings. Die Standesämter stellen dafür bei Geburten in der Regel eine Bescheinigung “für religiöse Zwecke” aus. Ebenso sollten Sie bei erwachsenen Taufinteressenten das Familienstammbuch mitbringen. Es ist gut, wenn Sie sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin oder auch mit den Taufpaten vorab besprechen, welche Fragen Sie zur Taufe und zum Taufgottesdienst haben.

  • addMüssen die Eltern des Kindes in der Kirche sein?

    Mindestens ein Elternteil soll evangelisch sein. Ist dies nicht der Fall, kann im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer geklärt werden, ob eine Taufe dennoch möglich ist. Grundsätzlich gilt: Die Taufe eines Kindes, dessen Eltern nicht der evangelischen Kirche angehören, darf nur vollzogen werden, wenn die Eltern damit einverstanden sind und Patinnen, Paten oder andere Gemeindeglieder bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für die evangelische Erziehung des Kindes zu übernehmen. Andernfalls muss die Taufe abgelehnt werden.

  • addWie finden wir einen guten Taufspruch?

    Ein Taufspruch ist ein biblischer Spruch, der dem Täufling bei der Taufe zugesprochen wird und der ihn von da an sein Leben lang begleitet. Sie können ihn selbst auswählen oder Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer um Vorschläge bitten. Bei der Suche nach dem passenden Spruch hilft vielleicht auch www.taufspruch.de.

  • addWer darf Taufpate oder Taufpatin werden?

    Taufpate kann werden, wer getauft und konfirmiert wurde und Mitglied einer christlichen Kirche ist, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört. Mindestens einer oder eine Ihrer Paten oder Patinnen sollte evangelisch sein.

    Bei der Auswahl der Paten ist wichtig, zu überlegen, wer dem Täufling nahe steht, Zeit für ihn übernehmen kann. Die Patenschaft stellt eine wichtige Rolle im Leben des Täuflings dar.

    Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht aufgegeben, Taufpate zu sein.

  • addWieviele Paten brauche ich?

    In der Regel gibt es zwei Paten, aber es ist durchaus möglich, auch nur einen oder mehr als zwei Paten zu haben. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

  • addWas ist eine Patenbescheinigung?

    Kommt der Pate oder die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, bitten wir um eine Patenbescheinigung. Diese stellt das Heimatpfarramt des Paten oder der Patin aus. Die Patenbescheinigung bestätigt die Kirchenzugehörigkeit der Patinnen und Paten.

Fragen zur Konfirmation

  • addMein Kind möchte konfirmiert werden und sich anmelden.

    Die Konfirmation wird in der Regel im achten Schuljahr gefeiert. Die Anmeldung findet in der Regel zum Ende des siebten Schuljahres statt. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Pfarramt. Dorthin können Sie sich auch wenden, wenn Ihr Kind ein Jahr früher oder später konfirmiert werden soll.

Fragen zu Hochzeiten

  • addIch möchte mich und meinen Partner für die kirchliche Trauung anmelden.

    Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer, in dessen Seelsorgebezirk entweder die Braut, der Bräutigam oder deren Eltern wohnen. Die Brautleute können entscheiden, welchen dieser Pfarrer sie um die Trauung bitten wollen. Das Paar kann sich auch von einem anderen Pfarrer trauen lassen. Dieser muss jedoch vorher von einem der zuständigen Pfarrer einen so genannten Erlaubnisschein einholen.

  • addWas bedeutet die kirchliche Trauung?

    Zwei Menschen, die sich kirchlich trauen lassen, suchen am Anfang ihrer Ehe die Nähe Gottes. Im Traugottesdienst bekräftigen sie vor Gott ihren Willen, sich zu lieben und sich treu zu sein. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass sie auch Gott gegenüber verantwortlich füreinander sind. Weil sie auch um die Gefahr des Scheiterns wissen, bitten sie Gott um seine Hilfe. Sie empfangen im Traugottesdienst seinen Segen für ihr gemeinsames Leben und erfahren die Unterstützung der Gemeinde, die für sie betet.

    Wenn Eheleute sich kirchlich trauen lassen, liegt die Eheschließung auf dem Standesamt hinter ihnen. Die Trauung ist nach evangelischem Verständnis keine Eheschließung, sie folgt der Eheschließung.

  • addWie läuft eine kirchliche Trauung ab?

    Haben das Paar und alle Gäste in der Kirche Platz genommen, beginnt der Gottesdienst mit Begrüßungsworten und Gesang. Nach der Predigt über den Trauspruch schließt sich die eigentliche Trauung an. Danach wird der Gottesdienst mit einem Fürbittengebet, dem Vaterunser und der Bitte um den Segen beendet. An der Ausgestaltung der Trauung können sich das Paar oder die Trauzeugen durch Auswahl der Lieder, der Musik, der Gebete und Lesungen beteiligen.

  • addWie lauten die formalen Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?
    • Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
    • Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
    • Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung bereits vollzogen.
  • addWas benötigen wir für das Traugespräch?

    Bei dem Traugespräch geht es zunächst um Sie als Paar. Dann geht es um die Abstimmung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Bringen Sie bitte eine Bestätigung mit, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist (wird vom Standesamt ausgestellt) beziehungsweise eine Heiratsurkunde, wenn die Trauung auf dem Standesamt bereits stattgefunden hat.

  • addWie finden wir einen passenden Trauspruch?

    Der Trauspruch ist ein Satz aus der Bibel, der zu den Ehepartnern und ihrer Beziehung passen und sie begleiten soll. Viele unterschiedliche Bibelstellen, die sich als Trauuspruch eignen, finden Sie unter www.trauspruch.de.

  • addMüssen wir vor der kirchlichen Hochzeit standesamtlich heiraten?

    Ja, die kirchliche Trauung findet nach der standesamtlichen Trauung statt. Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis keine Eheschließung, sondern folgt darauf. Sie ist ein „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“.

  • addKönnen wir uns auch in einer anderen Kirche trauen lassen?

    Ja, das geht. Allerdings stellen sich dann Fragen wie: Welcher Pfarrer übernimmt die Trauung? Wer organisiert den Organisten? Wer den Blumenschmuck? Viele Kirchengemeinden erheben für Trauungen von Paaren, die nicht aus der eigenen Gemeinde sind, eine Gebühr. Sprechen Sie deshalb rechtzeitig mit dem eigentlich für Sie zuständigen Pfarramt, und mit dem Pfarramt der Kirche, in der Sie sich trauen lassen möchten.

  • addKönnen wir selber festlegen, wie der Gottesdienst aussieht und mitgestalten?

    Ja. Die kirchliche Trauung gibt einen gewissen Rahmen vor, bietet aber auch viele Gestaltungsmöglichkeiten. Die Einzelheiten besprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder mit Ihrem Pfarrer.

Fragen zu Bestattungen

  • addEs gab einen Todesfall in meiner Familie.

    Bei einem Todesfall sollten Sie zunächst Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Dieses setzt sich dann wegen eines Bestattungstermins mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung.  
    Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, dann sprechen Sie die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer darauf an.

  • addWarum kirchlich beerdigen?

    Bei der Bestattung nehmen Trauernde Abschied von einem verstorbenen Menschen, der ihnen nahe stand. Die christliche Bestattung ist immer mit einem Gottesdienst verbunden. Angehörige, Freunde, Bekannte und die Gemeinde hören in der Situation des Abschieds und der Trauer auf Gottes Wort und hoffen auf seinen Trost. Sie blicken dankbar auf das Leben des Verstorbenen zurück und legen seine Zukunft in Gottes Hand. Angesichts des Todes wird die tröstende Botschaft des Evangeliums laut: Jesus Christus ist gestorben und auferstanden. Er hat dem Tod die Macht genommen und schenkt denen, die zu ihm gehören, Leben über den Tod hinaus.

  • addWer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

    Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

  • addKann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich bestattet werden?

    Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, auf eine kirchliche Trauerfeier zu verzichten. Stattdessen kann ein Redner oder eine Rednerin eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Kirchengemeinde wenden.

  • addWozu dient das Trauergespräch?

    Das Trauergespräch dient zum einen der seelsorgerlichen Begleitung der Trauernden, zum anderen dem Austausch über den Verstorbenen, sein Leben und was für ein Mensch er gewesen ist. In dem Gespräch wird abgestimmt, in welcher Form die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung erfolgen soll.

  • addWie läuft die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung ab?

    Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Der eigentlichen Beisetzung geht in der Regel eine Trauerfeier in der Aussegnungshalle oder Kirche voraus, die Raum und Zeit bietet, gemeinsam Abschied von dem Verstorbenen zu nehmen und ihn oder sie zur “letzten Ruhe” zu geleiten.

    In der Ansprache spricht der Pfarrer oder die Pfarrerin über das Leben des Verstorbenen, aber auch über die christliche Hoffnung, die mit dem Tod verbunden ist.

    Gibt es eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf einem Friedhof statt, wobei der Pfarrer oder die Pfarrerin noch einen Segen spricht. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt. Auch diese kann durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin begleitet werden.

  • addBestattungen in einem Bestattungswald (Friedwald)

    Bestattungen finden in aller Regel auf kommunalen Friedhöfen statt. Daneben gibt es seit einigen Jahren Bestattungswälder, die von Unternehmen betrieben werden. Bestattungswälder sind offene Waldstücke, in denen die Asche der Verstorbenen in kompostierbaren Urnen beigesetzt wird. Mittlerweile bieten auch viele Kommunen auf ihren Friedhöfen Baumbestattungen oder – wie auf dem Bergfriedhof in Tübingen – Waldbestattungen an.

    Ein Bestattungswald in Nachbarschaft des Evangelischen Kirchenbezirks Tübingen ist der Friedwald der Friedwald GmbH im Schönbuch bei Entringen. Auch dort sind evangelische Trauerfeiern möglich. Zuständig ist in der Regel der Pfarrer oder die Pfarrerin des Ortes, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Sollte die Entfernung zum Heimatort jedoch zu groß sein, ist es möglich, beim Dekanatamt Tübingen anzufragen, ob ein Pfarrer oder eine Pfarrerin im Umkreis des Friedwaldes die Bestattung übernehmen kann.

Fragen zur Kirchensteuer, Eintritt und Austritt

  • addWas geschieht mit dem Geld meiner Kirchensteuer?

    Die Kirche ist eine Solidargemeinschaft – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.

    In der Kirchensteuer wird diese verbindliche Gemeinschaft ausgedrückt als ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Das Geld versickert nicht "irgendwo in dunklen Kanälen". Es arbeitet vielmehr ganz konkret für die Menschen in den Kirchenbezirken. Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil wir von Gottes Liebe nicht nur in Worten, sondern auch in Taten erzählen, haben die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben erfüllt werden können. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Kirchensteuer wirkt 2021" (3 MB / PDF)

    Sowohl die Landeskirche als auch die Kirchengemeinden sowie ihre Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung werden regelmäßig geprüft. Diese Aufgabe nimmt das Rechnungsprüfamt wahr.
     

  • addIch möchte wieder in die Evangelische Kirche eintreten.

    Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie

    • sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Pfarrer oder Pfarrerin wenden. Welches Pfarramt für Sie zuständig ist, erfahren Sie über den Gemeindefinder.
    • sich an die telefonische Kirchen(wieder)eintrittsstelle der Evangelischen Landeskirche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-813 813 8 wenden oder online unter www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt/.

    Für einen Wiederaufnahme brauchen Sie Ihr Taufdatum und Ihr Austrittsdatum.

  • addIch möchte aus der Kirche austreten.

    Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie auf Ihrem zuständigen Standesamt den Austritt erklären. Es wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

    Ein Kirchenaustritt ändert nichts an der Gültigkeit Ihrer Taufe. Sie können daher jederzeit wieder in unsere Kirche eintreten.

    Sollten Sie einen Austritt aus Gründen der Kirchensteuer erwägen, so bedenken Sie bitte, dass die Kirchensteuer nur acht Prozent Ihrer Einkommensteuer (nicht Ihres Einkommens) beträgt. Mit diesem Geld finanzieren Sie soziale Dienste wie Seelsorge, Flüchtlingsarbeit, diakonische Angebote mit.

    Wenn Sie unzufrieden sind mit der Kirche, Ihrer Gemeinde, Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer, sprechen Sie uns an, kritisieren Sie uns, diskutieren Sie mit uns. Wir möchten Sie nicht verlieren!

Fragen zum Pfarrplan 2024

  • addWas ist der Pfarrplan 2024?

    Der Pfarrplan ist Teil der Personalstrukturplanung, die die Evangelische Landeskirche in Württemberg Ende der 1990er Jahre begonnen hat. Sie verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll die so genannte Pastorationsdichte – die Anzahl der Gemeindeglieder pro Pfarrstelle – relativ konstant gehalten werden. Zum andern will man die Finanzierung des Pfarrberufs langfristig sichern. Alle sechs Jahre passt die Landeskirche die Zahl der Pfarrstellen den voraussichtlichen Entwicklungen an und berechnet für jeden Kirchenbezirk so genannte Zielzahlen. So lautete die Vorgabe der Landeskirche für den Kirchenbezirk Tübingen, bis 2024 fünfeinhalb Pfarrstellen einzusparen. Der Pfarrplan 2024 ist nach 2006, 2012, und 2018 der vierte Pfarrplan. Es soll ein weiterer und vorerst letzter für das Jahr 2030 folgen.

  • addGründe für den Pfarrplan 2024
    • Die Zahl der Gemeindeglieder in der württembergischen Landeskirche wird in den kommenden Jahren auf voraussichtlich 1.662.000 im Jahr 2030 sinken. Der jährliche Rückgang von durchschnittlich 30.000 Mitgliedern entspricht einem mittelgroßen Kirchenbezirk. Für weniger Gemeindeglieder braucht man auch weniger Pfarrerinnen und Pfarrer.
    • Durch den Rückgang der Mitglieder sinken voraussichtlich auch die Kirchensteuereinnahmen der Landeskirche. Es können in Zukunft also weniger Pfarrstellen finanziert werden.
    • In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge unter den Pfarrerinnen und Pfarrern in den Ruhestand. Ihren Höhepunkt erreicht die Pensionierungswelle 2026. Würde die Anzahl der Pfarrstellen gleichbleiben, hätte man nicht mehr genug Personen, um sie zu besetzen. Die Folge wäre ein starker Anstieg unbesetzter Pfarrstellen, so genannter Vakaturen.
  • addDer Pfarrplan 2024 im Kirchenbezirk Tübingen

    Laut Pfarrplan soll sich die Zahl der Pfarrstellen bis zum Jahr 2024 landeskirchenweit von 1.666 um 220 auf 1.446 verringern. Das ist ein Rückgang von 13,2 Prozent. Der Kirchenbezirk Tübingen verliert 5,5 seiner 49,5 Pfarrstellen und liegt mit 11,1 Prozent unter dem landeskirchlichen Durchschnitt. Zum Vergleich: Der Kirchenbezirk Bad Cannstatt muss in Zukunft auf 24,4 Prozent seiner Pfarrstellen verzichten. Mit 5,3 Prozent am wenigsten Pfarrstellen verliert dagegen der Kirchenbezirk Biberach.

    Die konkrete Umsetzung des Pfarrplans 2024 im Kirchenbezirk Tübingen hat ein Pfarrplan-Sonderausschuss erarbeitet, in dem Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Kirchengemeinderäte und Kirchengemeinderätinnen aus den vier Distrikten des Bezirks vertreten waren. Die Bezirkssynode hat das Stellenverteilungskonzept dann im März 2018 beraten und beschlossen.

    Demnach verlieren die Kirchengemeinden Ergenzingen, Unterjesingen, Kilchberg-Bühl, Talheim, Dettenhausen sowie die Verbundkirchengemeinde Neustetten und die Doppelgemeinde Wankheim-Jettenburg jeweils eine halbe Pfarrstelle. Die Kirchengemeinde Lustnau verliert 25 Prozent Stellenanteile. Die Gesamtkirchengemeinde Tübingen muss auf insgesamt 175 Stellenprozente verzichten.